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VOB fordert die Senatorin auf, endlich im Sinne der Schulleitungen zu handeln

Die VOB beschloss in Kloster Chorin erneut:

Schulleiterinnen und Schulleiter und deren Ständigen Stellvertreterinnen und Stellvertreter und Abteilungsleiter sind in jedem Fall zu verbeamten. Bei deren Ausscheiden aus dem Amt sind die Nachfolger so zügig zu bestimmen, dass es eine unmittelbare Amtsübergabe geben kann.

Die Unterrichtsverpflichtungen für Ständige Stellvertreterinnen und Stellvertreter muss reduziert werden. Die Zuweisung von Leitungsstunden soll in Berlin, so wie in den meisten anderen Bundesländern, nicht mehr individuell, sondern kumulativ an die Schulleiterin / den Schulleiter erfolgen. Diese / dieser entscheidet über die Verteilung der Stunden. Die dabei den Schulleiterinnen / Schulleitern zur Verfügung stehende Gesamtleitungszeit für die Schule muss mindestens dem Durchschnitt der anderen Bundesländer entsprechen; in jedem Fall aber höher als die Summe der heute individuell zugewiesenen Stunden sein.

Die für die Bildung zuständige Senatorin wird erneut aufgefordert, in diesem Sinne Veränderungen herbeizuführen. Es wird erneut auf den Vorschlag der VOB für ein Kontingent Leitungszeit hingewiesen.