Suche
Suche Menü

Mitgliederversammlung zum Indikatorenmodell für die Berliner Gymnasien

Am 03.12.19 führte die VOB eine Mitgliederversammlung durch, bei der auch die Teilnahme von Schulleiterinnen und Schulleitern, die nicht Verbandsmitglied sind, möglich war.

Das Thema der Mitgliederversammlung war das Indikatorenmodell für die Berliner Gymnasien. Als Gäste wurde Frau Dr. Kollmann und Herr Gabbei sowie Herr Seydel als Vertreter der zuständigen Fachreferentin, Frau Dr. Heesen, begrüßt.

Nach einführenden Bemerkungen durch den Vorsitzenden der VOB stellten Frau Dr. Kollmann und Herr Gabbei den Prototyp vor. Dieser wird am 18.12.19 für jedes Berliner Gymnasium mit den schulbezogenen Daten „gefüttert“.

Nach der Vorstellung ergab sich eine intensive Diskussion. Die Mitgliederversammlung wurde – wie geplant –  nach 90 Minuten beendet. Der Dank für die Möglichkeit der Durchführung der Mitgliederversammlung geht an Frau Dr. Kopke, Schulleiterin des Max-Planck-Gymnasiums.

 

Deutschlandweit ist eine gymnasiale Ausbildung i.d.R. mindestens acht Jahre lang – In Berlin verweigern sich einige politische Kräfte und missachten den Elternwille

Nur in Berlin und in Brandenburg umfasst die Grundschule sechs Schuljahre. Dieses hat historische Gründe: Auf der Grundlage eines Beschlusses des Abgeordnetenhauses aus der Nachkriegszeit wurde mit Blick auf eine baldige Wiedervereinigung der vier Sektoren der Stadt die Erweiterung der Grundschulzeit auf sechs Jahre beschlossen und zum 01.09.1952 die sechsjährige Grundschule in den drei westlichen Sektoren (als Antwort auf ie Schulreform im sowjetischen Sektor) der Stadt eingeführt hat. Brandenburg wiederum hat 1991 auch mit Blick auf eine mögliche Gründung eines Bundeslandes Berlin/Brandenburg die Regelung aus dem ehemaligen Westteil der Stadt übernommen- wie auch der ehemalige Ostteil der Stadt. Nun ist die Wiedervereinigung unserer Stadt zum Glück nicht nur geschehen, sondern auch weitestgehend gelungen; es ist Zeit, auch im Kreis der Anhänger der sechsjährigen Grundschule zu akzeptieren, dass die sechsjährige Grundschule kein Erfolgsmodell für alle dort Lernenden ist. Das wissen unterdessen viele, viele Elterngenerationen in Berlin und Brandenburg.

Die VOB möchte, dass alle Berliner Gymnasien so viele G8-Züge anbieten dürfen, wie es das jeweilige Gymnasium für den jeweiligen Zeitpunkt für richtig hält.Doch das ist derzeit unmöglich, denn seit der Bildung der ersten rot-/roten Landesregierung ist die Anzahl der Plätze an staatlichen Gymnasien auf 70 Züge begrenzt. Diese Obergrenze hat keine der nachfolgenden Landesregierungen gekippt.

Doch die rund 2000 Plätze an den staatlichen Berliner Gymnasien ab Klassenstufe 5 reichen nun schon lange nicht mehr. Der Tagesspiegel berichtete zuletzt darüber.

Endlich feste Sommerferienzeiten schaffen!

Im Sommer 2019 hat eine Diskussion, die von der VOB bereits seit 2012 immer wieder mit Argumenten unterstützt und beständig angeschoben wurde, ein breitere Öffentlichkeit erreicht.

So berichteten zuletzt u.a. der Tagesspiegel,  die Berliner Morgenpost und die Süddeutsche Zeitung.

Die Position der VOB ist  zuletzt in dem Beitrag vom 28.03.19 auf diesen Seiten dargestellt.

Die VOB hat bei ihrem Dachverband, der Bundesdirektorenkonferenz (BDK), dafür geworben, dass sich auch die BDK für eine entsprechende Neuregelung der Sommerferienzeiten in allen Bundesländer, die von der KMK erfolgen müsste, einsetzt.

 

Kontinuität für den Schuljahresablauf herstellen, Rotation der Sommerferien abschaffen!

Das Land Berlin ist einmal mehr von einem sehr frühen Beginn der Sommerferien betroffen. Die VOB fordert die Senatorin auf, dass sich das Land Berlin in der KMK dafür einsetzt, die Rotation der Sommerferien abzuschaffen.

Ausgangslage:

  • Seit 1964 legt die KMK die Sommerferien für die Bundesländer fest. Alle anderen Ferien werden durch die Bundesländer selbst geregelt.
  • Für die Lage der Sommerferien besteht seit 1964 ein Rotationsprinzip. In dieses sind Baden-Württemberg und Bayern von Anfang an bis heute als einzige Bundesländer fast durchgängig nicht einbezogen. Derzeit sind die Bundesländer in fünf Gruppen aufgeteilt, die zu unterschiedlichen Zeiten in die Sommerferien (und ungefähr sechs Wochen später) in den Unterricht nach den Sommerferien starten. Die in die Rotation einbezogenen Bundesländer gehen dabei – je nach Jahr – zwischen Mitte Juni und Anfang August in die Sommerferien. Kontinuität in den Schuljahresabläufen ist unter diesen Voraussetzungen in 14 Bundesländern nicht herstellbar.
  • Innerhalb von sieben Jahren durchlaufen die beteiligten 14 Bundesländer den Zyklus. Drei oder vier Jahre lang verschiebt sich dabei der Sommerferienbeginn um bis zu sechs Wochen nach hinten. Danach folgen drei bis vier Jahre, in den sich die Schuljahre um insgesamt rund sechs Wochen verkürzen. Gerade in den Jahren, in denen sich der Sommerferienbeginn schrittweise um rund sechs Wochen nach vorne verschiebt, entsteht für die Lernenden in den betroffenen Bundesländern viel Stress.
  • Im Kalenderjahr 2019 starten z.B. die Bundesländer zwischen dem 20.06.19 und dem 29.07.19 in die Sommerferien. Der Abstand beträgt damit fast sechs Wochen.
  • Der Unterricht nach den Ferien beginnt jährlich – je nach Jahr und Bundesland – zwischen Anfang August und (in Baden-Württemberg und Bayern beständig) Mitte September. Auch hier umfasst der Abstand rund sechs Wochen
  • Die folgende Tabelle gibt eine Überblick von 2015 bis 2022:
Jahr Frühester Sommerferien-beginn Bundesländer Frühester Beginn des Unterrichts nach den Sommerferien Bundesländer
2015 29.06.15 NRW 12.08.15 NRW
2016 23.06.16 Bremen, Niedersachsen 04.08.16 Bremen, Niedersachsen
2017 25.06.17 Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland 04.08.17 Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
2018 25.06.18 Hessen, Saarland 04.08.18 Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
2019 20.06.19 Berlin, Brandenburg 02.08.19 Berlin
2020 22.06.20 Mecklenburg-Vorpommern 03.08.20 Mecklenburg-Vorpommern
2021 21.06.21 Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein 02.08.21 Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein
2022 27.06.22 NRW 10.08.22 NRW
  • Einheitliche (ggf. acht Wochen lange) Sommerferien wären eine entscheidende Voraussetzung für ein einheitliches Abitur in Deutschland. Eine Einigung darauf dürfte aber wegen der Tradition und des Einflusses der Tourismusindustrie nicht erzielbar sein. Die Tourismusindustrie wünscht sich einen möglichst langen Zeitraum, in dem (irgendwo) Sommerferien sind.
  • Mindestens in Berlin und Brandenburg, vermutlich aber in allen Bundesländern, die von den sich ständig verschiebenden Sommerferienbeginnen betroffen sind, regt sich Widerstand gegen die seit 55 Jahren bestehende Rotation bei den Sommerferien.

Forderungen:

Die Rotation der Sommerferien soll so schnell als möglich beendet werden. Alle Bundesländer sollen (wie Baden-Württemberg und Bayern) feste Sommerferienzeiten erhalten.

Der Klimawandel soll bei der Neufestlegung der Sommerferien berücksichtigt werden. Ein Schulbeginn Anfang August ist nicht mehr zeitgemäß.

Die Tradition unterschiedlicher Sommerferien in den Bundesländern kann mit Blick auf die Interessen der Tourismusindustrie und auf Verkehrsströme in den Sommerferien nur dann aufrechterhalten werden, wenn die Interessen der Schülerinnen und Schüler und der Schulen in allen Bundesländern endlich Berücksichtigung finden.

Lösungsdetails zu den Forderungen:

  • Die Gruppierung der Bundesländer in die derzeitigen fünf Gruppen kann beibehalten werden. Eine Gruppierung in nur vier Gruppen sollte überdacht werden.
  • Die Sommerfreien sollten auf sieben Wochen verlängert werden. In der Folge müssen die Bundesländer die anderen Ferien um eine Woche kürzen.
  • Kein Bundesland sollte schon im Juni eine komplette Sommerferienwoche haben.
  • Kein Bundesland sollte vor Mitte August in das neue Schuljahr starten.

Jede Berliner Schule ist Ausbildungsschule

Die Auffassung, dass jede Berliner Schule Ausbildungsschule sein muss, vertritt die VOB seit ihrer Gründung.

Bereits bei ihrer Herbsttagung im September 2016 in Lübbenau hat sich die VOB mit dem Quereinstieg umfassend und befürwortend beschäftigt. Gast der damaligen Tagung war Referatsleiter Holger Schmidt. Bereits bei dieser Tagung hatte die VOB vorgeschlagen, Quereinsteiger über eine andere Form des Arbeitsvertrages mindestens zwei, drei Jahre nach dem Staatsexamen noch an das Land Berlin zu binden sowie Quereinsteiger entsprechend eines Bedarfes und des Wunsches der Ausbildungsschule noch mindestens zwei Jahre an die Ausbildungsschule zu binden, grundsätzlich aber eine Schulbindung aufzuheben, weil ansonsten Quereinsteiger gegenüber Referendaren, die zuvor ein Lehramt studiert haben, vom ersten Tag der Ausbildung an für die eigene Zukunft über das Staatsexamen hinaus besser gestellt wären.

Im März 2019 verweise ich nach Rücksprache mit der Sprechergruppe der VOB (anlässlich der Aussprache bei einer Sitzung der Sprechergruppe am 27.03.19) für die VOB auf folgende Punkte:

  • Ausbildung umfasst die Betreuung von Praxissemesterstudenten, die Betreuung von Lehramtsanwärtern im normalen und im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst und die Betreuung von Quereinsteigern vor, im und nach dem berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst. Die Betrachtung von Ausbildung kann nicht darauf reduziert werden, dass jede (kleine) Schule (mit bis zu 350 Lernenden) ab sofort bei einer Einstellung eines Laufbahnbewerbers auch einen Quereinsteiger und jede große Schule (mit mindestens 350 Lernenden) ab sofort bei einer Einstellung von zwei Laufbahnbewerber auch zwei Quereinsteiger einstellen soll. Wenn derartige Grundsätze dann auch noch nach den Prognosegesprächen der Schulleitungen mit den Außenstellen der SEN BJF festgesetzt werden, dann torpedieren derartige Festsetzungen langfristige Bemühungen der Schulleitungen um Personalentwicklung.
  • Bisher folgte jeder Einstellungsvorgang dem Prinzip des Bedarfes. Wenn Einstellung zukünftig dem Grundsatz folgen sollte, dass jede Schule einen Quereinsteiger ausbilden soll, dann würde das Prinzip des Bedarfes durch den Grundsatz einer Ausbildungsverpflichtung ersetzt werden. Das ist nach Ansicht der VOB nicht mit dem Grundsatz einer 100% Ausstattung zu vereinbaren.
  • Bisher war (in Übereinstimmung mit dem Hauptpersonalrat und mit den Personalräten in den Bezirken) gängige Praxis, dass eine Einstellung eines Quereinsteigers nur dann erfolgen darf, wenn kein Laufbahnbewerber zur Verfügung steht. Es würde geradezu die Umkehrung dieses Prinzips darstellen, wenn ab sofort ein zur Verfügung stehender Laufbahnbewerber nicht eingestellt werden dürfte, weil ein Quereinsteiger einzustellen ist.
  • Es ist unfair, wenn die Historie einer jeden Berliner Schule bezüglich der Betreuung und Ausbildiung von Quereinsteigenden unbeachtet bliebe. Man sollte dabei auch nicht ehemalige Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger mit dem Folgetag nach dem Staatsexamen als vollständige Lehrkräfte ansehen. Quereinsteigende selbst sprechen zumeist davon, dass sie erst nach weiteren drei bis fünf Jahren den Berufswechsel als für sich vollzogen ansehen.
  • Beachtet werden muss auch, dass das Land Berlin vielen ehemaligen Lehramtsstudierenden, die jetzt den Vorbereitungsdienst beenden, eine Einstellungsgarantie gegeben hat. Diese haben oftmals bereits konkrete Vereinbarungen mit einer ganz konkreten Schule getroffen. Diese Vereinbarungen sollte man einhalten und nicht durch einen neuen Grundsatz verhindern.

Die Feststellung, dass jede Berliner Schule Ausbildungsschule ist, hat eine größere Dimension als nur die Betrachtung von Quereinsteiger ab dem Sommer 2019.

Für die Mitglieder der VOB im Auftrag der Sprechergruppe

Treptow

Sprecher der VOB

 

 

 

Beurlaubungen für Demonstrationsteilnahmen? Ein klares NEIN !

„Die Kinder und Jugendlichen üben bei den Klimastreiks ihre demokratischen Rechte aus – daran dürfen sie nicht gehindert werden. Wir erwarten von Senatorin Scheeres, das Recht auf Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit zu gewährleisten, indem sie die Schulleitungen anweist, Schülerinnen und Schüler auf Antrag für die Demonstrationen zu beurlauben.“ Dieses forderte Nina Stehr auf dem Kleinen Landesparteitag von Bündnis 90/Die Grünen Berlins am 13.03.19.

Die Zukunft der Generation, der jetzt an den Berliner Schulen unterrichtet wird, und der Generation der Kinder und Enkelkinder der derzeit an den Berliner Schulen Lernenden beschäftigt Berlins Schulleiterinnen und Schulleiter. Berlins Schulleiterinnen und Schulleiter finden es  gut, wenn sich die Kinder und Jugendliche für Nachhaltigkeit engagieren.

Kinder und Jugendliche dürfen in unserem Land demonstrieren. Dieses Demonstrationsrecht ist ein hohes Gut und wahrlich nicht in allen Ländern auf der Welt eine Selbstverständlichkeit. Gleichermaßen gibt es in Deutschland aber auch eine Schulpflicht. Auch diese ist ein hohes Gut; in einigen Ländern wünschten sich Kinder, zur Schule gehen zu dürfen.

Eine Demonstrationsteilnahme während der Schulzeit kann nicht vor dem Hintergrund entschieden werden, wie die Schulleitung zu den Inhalten einer Demonstration steht. Das Recht auf Demonstrationen schränkt nicht die Schulpflicht, die in Deutschland den Besuch von zehn Schuljahren umfasst, ein. Nicht mehr Schulpflichtige, also Lernende, die über die zehnjährige Schulpflicht hinweg die Schule z.B. mit dem Ziel des Ablegens eines Abiturs besuchen, haben eine Teilnahmepflicht am Unterricht. Erfolgt die Teilnahme an einer Demonstration an einem Schultag, muss jede Nichtteilnahme am Unterricht im Zusammenhang mit einer Teilnahme an einer Demonstration als unentschuldigte Fehlzeit gewertet werden. Fehlzeiten im Zusammenhang mit einer Demonstrationsteilnahme während der Unterrichtszeit sind daher auch auf Zeugnisse als unentschuldigt auszuweisen.

Senatorin Scheeres muss die Aufforderung der Landesvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen zurückweisen, so wie zukünftige Bildungssenatorinnen und Bildungssenatoren mögliche zukünftige Forderungen von anderen Parteivorsitzenden zurückweisen müssen, für eine Teilnahme an Demonstrationen mit anderen Zielen eine Beurlaubung auszusprechen.